Nutrinetpartner

Als Nutrinetpartner können aufgenommen werden:

  • Organisationen oder Berufsverbände mit gesamtschweizerischem oder sprachregionalem Wirkungskreis, die mindestens einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Ernährungsbereich haben
  • Kommunale, regionale oder kantonale Organisationen, sofern sich deren Tätigkeitsbereich schwerpunktmässig auf Ernährungsfragen bezieht oder
  • Institutionen, die in der Ernährungsausbildung bzw. in der Forschung und Entwicklung tätig sind
  • Im Übrigen müssen die Aktivitäten der Nutrinetpartner mit den Nutrinet-Zielen übereinstimmen und der Nachweis von durchgeführten bzw. geplanten Projekten im Ernährungsbereich muss erbracht werden.

Nutrinetpartner sind verpflichtet, über eine vom Nutrinetausschuss festgelegte Jahrespauschale einen Beitrag zur Finanzierung der Netzwerkaktivitäten zu leisten. Diese beträgt:

  • CHF 50.- pro Jahr für Institutionen mit bis zu 5 Mitarbeiterstellen
  • CHF 100.- pro Jahr für Institutionen mit mehr als 5 Mitarbeiterstellen

Liste der Nutrinetpartner